Berechtigungsstopp bei Integrationskursen

19.02.2026

Aktuell stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit keine neuen Berechtigungen für die Teilnahme an Integrationskursen ohne Rechtsanspruch aus. Interessierte können Integrationskurse derzeit nur noch als Selbstzahler*innen besuchen.

Der Genehmigungsstopp betrifft insbesondere Menschen, die Integrationskurse bislang optional besuchen konnten. Damit entfällt für viele der niedrigschwellige Zugang zum Spracherwerb. Dieser ist eine zentrale Voraussetzung für Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe.

„Wer Integration will, muss Sprachförderung ermöglichen. Köln braucht Menschen, die sich einbringen können und die Chance bekommen, es auch zu tun“, erklärt Dr. Marie Batzel, Leiterin der Kölner VHS

564 Teilnehmende besuchten unsere Integrationskurse im Januar 2026. Alleine im vergangenen Jahr fanden79 Integrationskurse und 27 Berufssprachkurse statt. In den kommenden Wochen und Monaten werden weit über 1.000 Menschen in Köln Deutsch lernen wollen. Für viele bleibt der Zugang künftig versperrt. Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Bedarf und die Relevanz verlässlicher Rahmenbedingungen. Bildungsträger benötigen Planungssicherheit, um Kursangebote aufrechtzuerhalten, Lehrkräfte zu binden und Lernenden verlässliche Perspektiven zu bieten.
„Als Volkshochschule stehen wir für einen chancengerechten Zugang zur Bildung. Dafür braucht es klare, verlässliche Förderstrukturen, die Integration ermöglichen und nicht ausbremsen“, so Dr. Marie Batzel.

Unverändert gilt: Personen mit Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs erhalten weiterhin Berechtigungen oder Verpflichtungen – in Köln ausgestellt durch das Jobcenter oder das Amt für Integration und Vielfalt.

Wir beraten weiter und freuen uns, Sie in unseren Integrationskursen zu begrüßen. Jeden Monat starten an der Kölner VHS  Integrationskurse – Von A1 bis B1 und Orientierungskurse. 

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