AGB und Entgelt- und Benutzungsordnung der Kölner Volkshochschule

AGB und Entgelt- und Benutzungsordnung für Kurse bis 31.12.2025

Diese AGB und Entgelt- und Benutzerungsordnung sind gültig für Kurse bis zum 31.12.2025

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.05.2020 aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. i Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln beschlossen:


§ 1 Allgemeines

(1) Die Volkshochschule Köln ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§ 2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

(2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.

(3) Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten ausschließlich für Leistungen, die die Volkshochschule im Rahmen privat-rechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung.


§ 2 Veranstaltungsformen

Die Volkshochschule Köln führt Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und andere Veranstaltungen wie zum Beispiel Studienfahrten, Bildungsurlaube und Ausstellungen durch.


§ 3 Teilnahmeentgelt

(1) Die Leitung der Volkshochschule Köln setzt die Entgelte unter Berücksichtigung von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Veranstaltungen in folgendem Rahmen fest:
1. Für Kurse, die aufgrund ihres Inhaltes oder der Zielgruppe gesellschaftspolitisch besonders relevant sind, wird ein Entgelt ab 2,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
2. Für Kurse, die der sprachlichen oder beruflichen Qualifizierung der Teilnehmenden dienen, wird ein Entgelt ab 3,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
3. Für Kurse, die der persönlichkeitsbildenden Qualifizierung dienen, wird ein Entgelt ab 3,40 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
4. Bei Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt mindestens 5,00 € je Veranstaltung.
5. Bei allen übrigen Veranstaltungen hat das Teilnahmeentgelt die durch die Veranstaltung entstehenden direkt zurechenbaren Kosten sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten zu decken.
6. Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit reduziertem Entgelt oder unentgeltlich durchgeführt werden.
7. Die Volkshochschule Köln kalkuliert alle Entgelte grundsätzlich so, dass die sich daraus ergebenden Erlöse die der jeweiligen Veranstaltung zurechenbaren Kosten nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind bei Veranstaltungen mit stark freizeitorientiertem Charakter und Veranstaltungen aufgrund individueller Bestellung zulässig.

(2) Die nicht ermäßigten Teilnahmeentgelte werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet.


§ 4 Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe

(1) Entgeltbefreiungen
1. Bei Veranstaltungen im Bereich Alphabetisierung/Grundbildung ist der Besuch des ersten Kurses entgeltfrei.
2. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins, dessen ausschließlicher satzungsgemäßer Zweck in der Förderung und Unterstützung der Arbeit der Volkshochschule Köln besteht (Förderverein), haben gegen Vorlage ihres Mitgliedsausweises freien Eintritt bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.

(2) Ermäßigungen
1. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen.
2. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 45 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder
b) im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses sind, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.
3. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 25 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) Auszubildende sind,
b) Schülerinnen/Schüler oder Studentinnen/Studenten sind,
c) einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder
d) einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen.
4. Ermäßigungen gelten nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen.
5. Die Ermäßigung entfällt außerdem, wenn der Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgelts aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen hat.

(3) Entgeltnachlässe
Über Entgeltnachlässe im Zusammenhang mit Sonderaktionen zur Kundengewinnung entscheidet die Leitung der Volkshochschule.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind.

(5) Der Personenkreis nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 und 2 erhält für ausgewiesene Last-Minute Angebote eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 %. Der § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar. Eine Abmeldung von der Veranstaltung entsprechend § 8 ist nicht möglich.


§ 5 Anmeldung/Vertragsabschluss

(1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (auch per Fax), online oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum anzugeben.

(2) Der Nachweis für die Berechtigung der Kursteilnehmenden auf Ermäßigung ist bei der persönlichen Anmeldung vorzulegen. Bei telefonischen, schriftlichen und Online-Anmeldungen ist der Nachweis grundsätzlich bis zu 7 Tagen nach der Anmeldung, spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn nachzureichen.

(3) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung im Sinne von Absatz 1 nicht erforderlich.

(4) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgelts.

(5) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Volkshochschule Köln eine Buchungsbestätigung. Bei Anmeldungen über VHS-Online wird die Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege zugesandt. Mit dieser kommt der Vertrag zwischen der Volkshochschule Köln und der Kundin/dem Kunden zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung.


§ 6 Umbuchung auf Kundenwunsch

(1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen schriftlich per Brief oder Fax, per E- Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Der Angabe von Gründen bedarf es nicht.

(2) Die Umbuchung auf Kundenwunsch kann grundsätzlich bis zum Beginn des dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als drei Terminen (z. B. Führungen, Exkursionen) kann die Umbuchung bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.

(3) Umbuchungen auf Kundenwunsch sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die neue Veranstaltung um mehr als 50,00 € geringer ist als das für die bisher gebuchte Veranstaltung.

(4) Für die Umbuchung auf Kundenwunsch berechnet die Volkshochschule Köln 5,00 €. Darüber hinaus erstattet die Kundin/der Kunde der Volkshochschule Köln den Betrag, den die Volkshochschule Köln für die Kundin/den Kunden bereits gegenüber Dritten aufgewandt oder zu dessen Zahlung sie sich gegenüber Dritten bereits verbindlich verpflichtet hat.

(5) Bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sowie Bildungsurlauben sind Umbuchungen auf Kundenwunsch nicht möglich.


§ 7 Zahlung

(1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt spätestens nach Beginn der Veranstaltung durch Lastschrifteinzug. Dazu teilt die Kundin/der Kunde der Volkshochschule bei der Anmeldung ihre/seine Kontoverbindungsdaten mit. Bei persönlichen Anmeldungen kann die Zahlung auchbar erfolgen.

(2) Die Volkshochschule Köln kann abweichend von Absatz 1 auch andere Zahlungsweisen (z. B. Zahlung durch Überweisung) und -termine festlegen.

(3) Das Entgelt für als Einzelveranstaltung gekennzeichnete Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Veranstaltungen ist unmittelbar vor der Veranstaltung bar zu zahlen.

(4) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 € und die Dauer der Veranstaltung mindestens acht Wochen, kann die Kundin/der Kunde Ratenzahlung beantragen. Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer persönlichen Anmeldung erfolgen. Die erste Rate in Höhe von mindestens 150,00 € ist bei der Anmeldung, die zweite Rate in Höhe des Restbetrages binnen vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch vor dem Ende der Veranstaltung zu zahlen. Sätze 1-3 gelten nicht für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbaren anderen Regelungen, wenn sich eine Behörde (z. B. Sozialamt; Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zur Zahlung des Entgelts unmittelbar an die Volkshochschule Köln verpflichtet.

(5) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 €, kann die Volkshochschule eine Anzahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtpreises verlangen. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Zugang des Verlangens der Volkshochschule bei der Kundin/beim Kunden zahlbar. Absatz 4 findet in diesen Fällen keine Anwendung.


§ 8 Abmeldung

(1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleiter und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben von der Veranstaltung sind unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden und schriftlich per Brief oder Fax, per E-Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss während der Dauer des Kurses erfolgen, jedoch spätestens am letzten Tag des Kurses.

(2) Bei Abmeldungen erhebt die Volkshochschule Köln folgende Stornierungsentgelte:
1. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5,00 €,
2. 14 - 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €,
3. Ausnahme: 7 - 1 Tag(e) vor Beginn eines Bildungsurlaubs 50 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €,
4. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes vor Veranstaltungsbeginn (Wegzug, geänderte Arbeitszeiten, Erkrankung des Kursteilnehmers) wird ein Stornierungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben.

(3) Ab dem Tag der Veranstaltung ist eine Abmeldung nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes (siehe Abs. 2 Nr. 4) möglich. In diesen Fällen erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig, maximal bis zu 50 %, und abzüglich eines Stornierungsentgelts in Höhe von 5,00 €.


§ 8a Mehrwertsteuer

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzerinnen und Nutzern zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.
 

§ 9 Absagen von Veranstaltungen durch die Volkshochschule Köln

(1) Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule Köln erstattet sie der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt in voller Höhe.

(2) Bei Absagen von Teilen einer Veranstaltung (z. B. Ausfall einzelner Unterrichtsstunden) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig. Wenn mehr als ein Drittel der Unterrichtsstunden ausgefallen ist, erstattet die Volkshochschule Köln das volle Teilnehmerentgelt.
 

§ 10 Haftung

Die Volkshochschule Köln haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
 

§ 11 Sonstiges

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung.

(2) Die Volkshochschule Köln ist berechtigt, in ihren Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die die Volkshochschule Köln in ihrem Programm anbietet. Sie gelten nicht für bedarfsorientierte Sonderveranstaltungen, die die Volkshochschule Köln auf besondere Nachfrage durchführt (z. B. Firmenschulungen).

(4) Soweit sich aus dem VHS-Programm besondere Regelungen zu An- und Abmelde- sowie Zahlungsmodalitäten für einzelne Veranstaltungen ergeben, gehen diese den hier formulierten Regelungen vor.

(5) Die Volkshochschule kann beim Nachweis eines sozialen Härtefalls von den Regelungen dieser Entgelt- und Benutzungsordnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abweichen.


§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die §§ 4 - 11 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Köln.


§ 13 Inkrafttreten

Diese Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für Veranstaltungen der Volkshochschule Köln ab dem 1. Semester 2023.

AGB und Entgeltordnung für Kurse ab 01.01.2026

Diese AGB und Entgeltordnung sind gültig für Kurse ab dem 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kölner VHS

§ 1 Allgemeines

(1) Diese AGB gelten ab 01.01.2026.

(2) Die Kölner VHS ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§ 2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welche organisatorisch dem Amt für Weiterbildung der Stadt Köln angegliedert ist.

(3) Die Kölner VHS dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.

(4) Die Regelungen dieser AGB gelten ausschließlich für Leistungen, die die Kölner VHS im Rahmen privatrechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kund*innen erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse gelten diese AGB nicht.

§ 2 Entgelt, Fälligkeit, Ratenzahlungen

(1) Das Entgelt wird mit Vertragsschluss fällig.

(2) Zahlungen mittels Überweisung sind nur für Firmenkunden möglich Das Entgelt ist binnen zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn zahlbar.

(3) Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert.

(4) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach Veranstaltungsbeginn üblicherweise am folgenden 1. oder 15. eines Monats.

(5) Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen möglich. Sie müssen unter Angabe von Gründen und Vorlage entsprechender Nachweise spätestens bei der Anmeldung beantragt werden. Ein Anspruch auf Gewährung von Ratenzahlungen besteht nicht.

§ 3 Entgeltermäßigungen und Nachlässe

Entgeltermäßigungen und Nachlässe werden durch die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Entgeltordnung für die Kölner VHS geregelt.

§ 4 Mehrwertsteuer

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Kund*innen zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.

§ 5 Leistungsbeschreibungen und Änderungen

(1) Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in der Ankündigung der Kölner VHS (Internetprogramm, Aushang, etc.) veröffentlicht ist.

(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird.

(3) Die Kölner VHS ist berechtigt, inhaltliche Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, sofern sie deren Kern oder das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

(4) Die Kölner VHS kann Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Insbesondere kann die Kölner VHS in begründeten Fällen vom Präsenzformat auf ein Online-Format wechseln.

(5) Bei Änderungen nach Absätzen 3 bis 4 versucht die Kölner VHS, die Kund*innen unverzüglich zu informieren.

§ 6 Kündigung durch Kund*innen

(1) Kund*innen können das Vertragsverhältnis bis zum achten Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei kündigen.

(2) Danach ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses nur noch aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) möglich. Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn die Kölner VHS trotz Fristsetzung Mängel einer Veranstaltung nicht abstellt. Erkrankungen oder Umzüge von Kund*innen fallen in die Risikosphäre der Kund*innen und rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund regelmäßig nicht.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per SMS genügt der Textform nicht. Die Lehrkräfte der Veranstaltungen der Kölner VHS sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht berechtigt. Die Kündigung kann im Kundenzentrum der Kölner VHS (Cäcilienstraße 35, 50667 Köln) oder per E-Mail vhs-kundenzentrum(at)stadt-koeln.de erklärt werden.

(4) Im Falle einer Kündigung erstattet die Kölner VHS den Kund*innen das bereits gezahlte Entgelt. Haben einzelne Veranstaltungstermine bereits stattgefunden, erstattet die Kölner VHS den Anteil, der auf die nicht mehr stattfindenden Veranstaltungstermine entfällt.

(5) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und Prüfungen mit Anmeldeschluss:
Für Prüfungen gelten ergänzende beziehungsweise abweichende Geschäfts- und Prüfungsbedingungen der jeweiligen Prüfungsanbietenden, die diesen AGB vorgehen.
Die abweichenden Geschäftsbedingungen sind abrufbar bei den jeweiligen Anbietern.

§ 7 Umbuchungen durch Kund*innen

(1) Mit Umbuchung ist die Abmeldung von einer laufenden Veranstaltung auf eine andere Veranstaltung der Kölner VHS gemeint, die im selben Semester wie die gebuchte Veranstaltung stattfindet.

(2) Umbuchungen auf Wunsch von Kund*innen können bis zum Beginn des dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als drei Terminen kann die Umbuchung bis zum achten Tag vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.

(3) Umbuchungen auf Wunsch von Kund*innen sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die neue Veranstaltung um mehr als 50,00 Euro geringer ist als das für die bisher gebuchte Veranstaltung.

(4) Eine Umbuchung ist nur gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich. Die Umbuchung muss im Kundenzentrum der VHS (Studienhaus am Neumarkt, Cäcilienstraße 29-33, 50676 Köln) erfolgen. 

§ 8 Kündigung durch die Kölner VHS

(1) Wird die Mindestzahl der Teilnehmenden an einer Veranstaltung nicht erreicht, kann die Kölner VHS vor Veranstaltungsbeginn das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.

(2) Die Kölner VHS kann das Vertragsverhältnis ferner mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

(3) Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform.

(5) Im Falle einer Kündigung erstattet die Kölner VHS den Kund*innen das bereits gezahlte Entgelt. Haben einzelne Veranstaltungstermine bereits stattgefunden, erstattet die Kölner VHS den Anteil, der auf die nicht mehr stattfindenden Veranstaltungstermine entfällt.
Vorstehendes gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die die Kund*innen zu vertreten hat.

§ 9 Wort-, Ton- und Bildaufnahmen

(1) Den Kund*innen / Teilnehmenden ist es bei Veranstaltungen der Kölner VHS untersagt, andere Teilnehmende der Veranstaltung (inklusive Lehrkräfte) in Wort, Bild oder Ton aufzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung online oder hybrid stattfindet.

(2) Wort-, Ton- und Bildaufnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die aufgenommene Person zuvor ihr Einverständnis erteilt hat. Das Einverständnis gilt als erteilt, wenn sich eine Person zu einer Veranstaltung anmeldet, in der Aufnahmen obligatorisch sind, da sie zum Beispiel das Erstellen von Fotos, Videos und Tontechnik zum Inhalt haben.

§ 10 Urheberschutz, Netzwerksicherheit, Virenschutz

(1) Bei jeglicher Nutzung von Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien durch die Kund*innen sind die Rechte der jeweiligen Urheber*innen zu wahren.

(2) Die von der Kölner VHS zur Verfügung gestellten und sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Daten sowie Software (Dateien) dürfen weder kopiert noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Dateien gestattet werden, übernimmt die Kölner VHS keine Haftung für Schäden, die durch die übertragenen Dateien, insbesondere durch Viren, bei den Empfänger*innen der Dateien entstehen.

(3) Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung der Computer (Soft- und Hardware) der Kölner VHS, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

(4) Es ist den Teilnehmenden untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Dateien auf Datenträger der Kölner VHS zu überspielen und/oder zu installieren.

§ 11 Datenerhebung und Datenschutz

(1) Die Kund*innen stimmen bei der Anmeldung der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach folgender Maßgabe zu. 
Die Kölner VHS erhebt unter anderem folgende Daten:
Anrede, Angaben zum Geschlecht, Name, Vorname, Geburtsdatum, Titel, Anschrift, Titel, bei Minderjährigen die schriftliche Genehmigung einer/eines Erziehungsberechtigten, Kommunikationsverbindungen (Mobiltelefon, E-Mail, Telefon), angemeldete Kurse/Veranstaltungen, Gründe und Nachweise einer möglichen Entgeltermäßigung, Bankverbindung (außer bei Zahlung mit Girocard oder Kreditkarte).

(2) Die Kölner VHS kann in ihren Veranstaltungen Anwesenheitslisten führen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kommunikationsverbindungen erfolgt zur Kontaktaufnahme bei Veranstaltungsausfällen und anderen organisatorischen Veränderungen.

(4) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der E-Mail-Adresse kann auch zur Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung der Kölner VHS erfolgen, sofern die Kund*innen einer derartigen Nutzung ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Gemäß § 355 BGB steht den Kund*innen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu.

(2) Die Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu 246a BGBEG) als auch das Widerrufsformular (Anlage 2 zu 246a BGBEG) sind zu finden unter www.koelner-vhs.de/widerruf.

(3) Haben Kund*innen ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben diese einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen entspricht.

(4) Im Falle der vollständigen Vertragserfüllung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht, sofern die Kund*innen zuvor ausdrücklich verlangt haben, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und diese ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts im Falle vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.

(5) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn von den Kund*innen ausdrücklich zugestimmt wurde, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und mit Kenntnis bestätigt wurde, dass mit Beginn der Vertragsausführung das Widerrufsrecht entfällt.

§ 13 Vertragserklärungen, Formvorschriften

Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, der Textform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen aufgehoben werden.

§ 14 Haftung, Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche der Kund*innen gegen die Kölner VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und, wenn die Kölner VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen. Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Kund*innen vertrauen dürfen.

§ 15 Aufrechnung, Abtretung

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Kölner VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Kölner VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die Kölner VHS sind nicht abtretbar.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Die Kölner VHS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- streitbeilegungsstelle teilzunehmen. Es gibt die Möglichkeit eine Beschwerde online einzureichen. Hierzu steht die von der EU eingerichtete Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform) zur Verfügung.

 


 

Entgeltordnung für die Volkshochschule Köln

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW 2024) folgende Entgeltordnung beschlossen:

I. Entgeltpflicht

1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.

2. Zur Zahlung des Entgeltes ist der/die Teilnehmende verpflichtet. Minderjährige Teilnehmende haben die Zustimmung ihres/ihrer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin beizubringen.

3. Zusätzlich zum Entgelt können Auslagen für benötigtes Material und sonstige Kosten - auch als Pauschale - erhoben werden.

II. Entgelte

1. Die Volkshochschule setzt die Entgelte für die Veranstaltungen fest. Dabei beträgt das Mindestentgelt für Veranstaltungen pro Teilnehmende/r je Unterrichtseinheit (45 Minuten) 2,50 EUR.

2. Maßgebliche Kriterien für die Bemessung des Entgeltes sind:

  • Anzahl der Unterrichtseinheiten
  • Höhe des Dozierendenhonorars
  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Art der Veranstaltung
  • Zielgruppe
  • Intensität der Betreuung
  • Höhe der Bezuschussung durch Dritte
  • Prüfungsaufwand
  • Größe und Ausstattung des Raumes.

3. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

4. Für Veranstaltungen, die für einen geschlossenen Teilnehmendenkreis im Auftrage Dritter durchgeführt werden, ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt aufgrund vertraglicher Vereinbarung zu zahlen. In diesem Fall kann der privatrechtliche Vertrag direkt mit dem/der Dritten zustande kommen, der/die dann auch das Entgelt schuldet.

5. Stellt die Volkshochschule außerhalb einer Veranstaltung Dritten Mittel zur Verfügung (z.B. Räume, Geräte oder Ähnliches), ist ein vertraglich vereinbartes, mindestens kostendeckendes Entgelt zu zahlen.

III. Ermäßigungen

1. Personen unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende und Auszubildende jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) leisten oder einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, zahlen für Veranstaltungen ein um 25 % ermäßigtes Entgelt.

2. Eine Ermäßigung von 50 % des Teilnahmeentgelts erhalten

  • Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen.
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen)
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen)

Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.

3. Voraussetzung für ein ermäßigtes Entgelt ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung zur Veranstaltung.

4. Die Ermäßigung gilt nicht für hiervon ausdrücklich ausgenommene Veranstaltungen, Material- und sonstige Kosten sowie bei Übernahme des Entgeltes durch Dritte.

5. Zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung, zur Kund*innenbindung oder zur Gewinnung neuer Teilnehmendengruppen kann die Volkshochschule unter Einhaltung der Haushaltsvorgaben innovative Entgeltmodelle erproben (z. B. Abonnements, Gutscheine, Bündelung von Angeboten). 6. Bei einem verspäteten Kurseinstieg, nachdem mindestens 25 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt.
 
IV. Ausnahmen

Die Volkshochschule kann aus wichtigen Gründen eine von dieser Entgeltordnung abweichende Regelung treffen.

Abweichende Regelungen kommen insbesondere in Betracht, um integrativ wertvolle oder andere, besonders förderungswürdige Veranstaltungen anbieten zu können (z. B. Alphabetisierungskurse, Veranstaltungen zur Demokratieförderung).

V. Schlussbestimmung

Diese Entgeltordnung gilt für die Veranstaltungen der Volkshochschule Köln ab dem 1. Januar 2026. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Stadt Köln am 14.05.2020 beschlossene Entgelt- und Benutzungsordnung außer Kraft.