Ermäßigungen
Wir bieten Ihnen verschiedene Ermäßigungen des Teilnahmeentgeltes an, sofern dafür entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ermäßigungen sind in § 4 Absatz 2 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Kölner VHS geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Ermäßigungen nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen gelten. Ebenso können Kosten für Material, Modelle, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind, nicht ermäßigt werden.
Wer ist ermäßigungsberechtigt?
Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson am Kurs ist ausgeschlossen.
Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 45 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
- laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder
- im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses sind, der zur kostenlosen Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.
Wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen für eine 45-prozentige Ermäßigung erfüllen, erhalten Sie für ausgewiesene Last-Minute-Kurse eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 Prozent. Eine Abmeldung von der Veranstaltung ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich.
Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 25 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
- in der Ausbildung sind
- Schüler*in oder Student*in sind
- einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder
- einer Au-Pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen.
Zusätzliche Sonderermäßigungen: Zur Vermeidung von sozialen Härten ist dies, auf persönlichen Antrag hin, möglich.
Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail im VHS-Kundenzentrum:
Anmeldung und Nachweise
Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen?
Dann lassen Sie uns die entsprechenden Nachweise bitte innerhalb von sieben Tagen zukommen:
- eingescannt per E-Mail an: vhs-kundenzentrum(at)stadt-koeln.de
- als Fax an: 0221 221-6569297
- als Brief an: Kölner Volkshochschule, Im Mediapark 7, 50670 Köln
- persönlich im VHS-Kundenzentrum, Cäcilienstraße 35 (am Neumarkt in der Innenstadt)
Bei der persönlichen Anmeldung und bei Anmeldungen nach Kursbeginn müssen Sie den Nachweis direkt vorlegen. Bei den anderen Anmeldemöglichkeiten innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch einen Tag vor Kursbeginn.
Anmeldung zu Last-Minute-Kursen?
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für Last-Minute-Kurse zwei Arbeitstage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung persönlich im Kundenzentrum im VHS-Studienhaus am Neumarkt anmelden. Die Zahlung des Kursentgeltes kann ausschließlich im VHS-Kundenzentrum am Neumarkt in bar erfolgen. Eine Abmeldung von einer Last-Minute-Veranstaltung ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich. Bitte fragen Sie in unserem VHS-Kundenzentrum nach verfügbaren Kursen.
Wichtige Hinweise
Grundsätzlich gilt: Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind, können nicht ermäßigt werden.
Ermäßigungen entfallen, wenn Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgeltes aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen haben.
Bei Einzelveranstaltungen, Führungen und Exkursionen und Prüfungen sowie bei eventuell in den Entgelten enthaltenen Materialkosten finden die Ermäßigungsregelungen keine Anwendung.