Ermäßigungen und Förderung

Ermäßigungen

Wir bieten Ihnen verschiedene Ermäßigungen des Teilnahmeentgeltes an, sofern dafür entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ermäßigungen sind in § 4 Absatz 2 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Kölner VHS geregelt. 

Bitte beachten Sie, dass Ermäßigungen nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen gelten. Ebenso können Kosten für Material, Modelle, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind, nicht ermäßigt werden.

Wer ist ermäßigungsberechtigt?

Personen unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende und Auszubildende jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) leisten oder einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, zahlen für Veranstaltungen ein um 25 % ermäßigtes Entgelt.

Eine Ermäßigung von 50 % des Teilnahmeentgelts erhalten

  • Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
  • (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen.
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen)
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen)
  • Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.

Bei einem verspäteten Kurseinstieg, nachdem mindestens 25 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt.

Wie werden Ermäßigungen berechnet?

Wir runden die Entgelte immer auf volle Eurobeträge auf. Das gilt auch bei Ermäßigungen. Beispiel: Das volle Entgelt beträgt 81 Euro. Sie bekommen 50% Ermäßigung, das wären rechnerisch 40,50 Euro. Da wir aufrunden, beträgt das ermäßigte Entgelt jedoch 41 Euro.

Wie kann ich meinen Nachweis einreichen?

Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen?
Dann lassen Sie uns den entsprechenden Nachweis innerhalb von sieben Tagen zukommen:

  • eingescannt per E-Mail an: vhs-kundenzentrum(at)stadt-koeln.de
  • als Fax an: 0221 221-6569297
  • als Brief an: Kölner VHS, Kundenzentrum, Cäcilienstraße 35, 50667 Köln
  • persönlich im VHS-Kundenzentrum, Cäcilienstraße 35, 50667 Köln (am Neumarkt in der Innenstadt)

Bei der persönlichen Anmeldung und bei Anmeldungen nach Kursbeginn müssen Sie den Nachweis direkt vorlegen. Bei den anderen Anmeldemöglichkeiten innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch einen Tag vor Kursbeginn.

Wichtige Hinweise zu Ermäßigungen

Grundsätzlich gilt: Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten können nicht ermäßigt werden.

Ermäßigungen entfallen, wenn Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgeltes aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen haben.

Bei Einzelveranstaltungen, Führungen und Exkursionen und Prüfungen sowie bei eventuell in den Entgelten enthaltenen Materialkosten finden die Ermäßigungsregelungen keine Anwendung.

Förderungen

Bildungsscheck 2.0

Seit dem 1. Februar 2026 steht mit dem Bildungsscheck 2.0 die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro. Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.
Alle Informationen rund um den Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter: Bildungsscheck 2.0

Die Beantragung des Bildungsscheck 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden: ESF.Online-Portal (Login/Registrierung)

Wir als Kölner VHS stellen Ihnen selbstverständlich gerne die notwendige Teilnahmebestätigung aus.

KOMPASS

KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein bundesweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es unterstützt Solo-Selbstständige mit einem finanziellen Zuschuss für individuell ausgewählte Qualifizierungen zur Stärkung ihres Geschäftsmodells.
Weiterbildungen an der Kölner VHS können – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – über KOMPASS förderfähig sein.

Wer ist förderfähig?

  • Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • Seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig
  • Maximal 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • Selbstständigkeit als Haupterwerb
     

Was kann gefördert werden?

  • Individuelle Weiterbildungen (z. B. betriebswirtschaftlich, digital, fachlich), mind. 20 Stunden, Dauer max. 6 Monate 
  • Zuschuss: Bis zu 90% der Kosten (mind. 10% Eigenanteil), max. 4.500 € (nach erfolgreichem Abschluss)

Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.