Ermäßigungen

Wir bieten Ihnen verschiedene Ermäßigungen des Teilnahmeentgeltes an, sofern dafür entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ermäßigungen sind in § 4 Absatz 2 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Kölner VHS geregelt. 

Bitte beachten Sie, dass Ermäßigungen nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen gelten. Ebenso können Kosten für Material, Modelle, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind, nicht ermäßigt werden.

Wer ist ermäßigungsberechtigt?

Für Kurse bis 31.12.2025 (die neuen Regelungen ab 2026 finden Sie weiter unten)

Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 

  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson am Kurs ist ausgeschlossen.

Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 45 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns:

  • laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder
  • im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses sind, der zur kostenlosen Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.

Wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen für eine 45-prozentige Ermäßigung erfüllen, erhalten Sie für ausgewiesene Last-Minute-Kurse eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 Prozent. Eine Abmeldung von der Veranstaltung ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich.

Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 25 Prozent für Kurse erhalten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns:

  • in der Ausbildung sind
  • Schüler*in oder Student*in sind
  • einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder
  • einer Au-Pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen.

Zusätzliche Sonderermäßigungen: Zur Vermeidung von sozialen Härten ist dies, auf persönlichen Antrag hin, möglich.
Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail im VHS-Kundenzentrum.

 


 

Für Kurse ab 01.01.2026

Personen unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende und Auszubildende jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) leisten oder einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, zahlen für Veranstaltungen ein um 25 % ermäßigtes Entgelt.

Eine Ermäßigung von 50 % des Teilnahmeentgelts erhalten

Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen.
Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen)
Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen)
Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.

Bei einem verspäteten Kurseinstieg, nachdem mindestens 25 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt.

Wie kann ich meinen Nachweis einreichen?

Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen?
Dann lassen Sie uns den entsprechenden Nachweis innerhalb von sieben Tagen zukommen:

  • eingescannt per E-Mail an: vhs-kundenzentrum(at)stadt-koeln.de
  • als Fax an: 0221 221-6569297
  • als Brief an: Kölner VHS, Kundenzentrum, Cäcilienstraße 35, 50667 Köln
  • persönlich im VHS-Kundenzentrum, Cäcilienstraße 35, 50667 Köln (am Neumarkt in der Innenstadt)

Bei der persönlichen Anmeldung und bei Anmeldungen nach Kursbeginn müssen Sie den Nachweis direkt vorlegen. Bei den anderen Anmeldemöglichkeiten innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch einen Tag vor Kursbeginn.

Wichtige Hinweise zu Ermäßigungen

Grundsätzlich gilt: Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten können nicht ermäßigt werden.

Ermäßigungen entfallen, wenn Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgeltes aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen haben.

Bei Einzelveranstaltungen, Führungen und Exkursionen und Prüfungen sowie bei eventuell in den Entgelten enthaltenen Materialkosten finden die Ermäßigungsregelungen keine Anwendung.